Voraussetzung für die Prüfung von Gesuchen
Kriterien für Vergabungen
- Der Stiftungszweck muss erfüllt sein
Vom Stiftungsrat zusätzlich festgelegte Kriterien
- Finanzierung von Infrastruktur und Bauten können nicht unterstützt werden
- Private und / oder gewinnorientierte Projekte können in der Regel nicht unterstützt werden
- Die Stiftung ist nicht alleiniger Finanzierer von Projekten. Neben der Stiftung sollen – wenn immer möglich – weitere Finanzierer für Projekte gesucht werden
- Die Substanz der Stiftung soll in der Regel nicht angetastet werden
- Projekte, die eine gewisse Breitenwirkung erzeugen, werden bevorzugt
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck insbesondere mit der Unterstützung von Forschungsprojekten, Unterrichtsmitteln, Dokumentationen, Publikationen, Informationskampagnen sowie anderer Vorhaben, die den Stiftungszweck erfüllen. Die Stiftung entfaltet keine eigene Tätigkeit, sie fördert Projekte Dritter.
Einreichen von Gesuchen an die Stiftung
- Gesuch mit erwartetem Beitrag der Stiftung
- Begünstigte
- Projektbeschrieb, -Ziele und -Dauer
- Projektleitung
- Budget und Finanzplan
- Vorhandene Dokumentation zum Projekt
Prüfung durch den Stiftungsrat
Der Stiftungsrat tagt in der Regel zwei bis drei Mal jährlich.
Der Stiftungsrat entscheidet eigenständig über die Vergabungen. Es gibt keine Möglichkeit, die Entscheide anzufechten.